Photovoltaik

"STROM aus der SONNE" ist längst keine Zukunftsvision mehr.

Die Technik ist aus den Kinderschuhen herausgewachsen!

Wir agieren als verlässlicher Partner, der Sie vom ersten Gedanken über Planung und Wirtschaftlichkeitsberechnung, sowie Antragstellung zur Netzeinspeisung beim örtlichen Energieversorger, bis hin zur Inbetriebnahme Ihres eigenen Solarkraftwerkes begleitet und unterstützt.

Besonders wichtig ist uns dabei, nur qualitativ hochwertige Produkte, wenn möglich aus Österreich, zu verwenden.

 

Lösungen für jedes Hausdach

Bürogebäude in Pettenbach

 

20 Module Typ Energetica, á 245 Wp -> Gesamtleistung von 4,9 kWp, auf Kunststoffwannen montiert.

Vorteil: Das Gewicht der Kunststoffwannen ist nur geringfügig höher als der Kies auf dem Flachdach (keine zusätzliche Dachlast).

Die PV-Generatorleistung wird mittels eines Fronius Wechselrichters IG60 in das örtliche Netz eingespeist.

 

Landwirtschafliches Objekt in Pettenbach

 

PV-Anlage mit einer Leistung von 4,92 kWp. 24 Module Typ Kioto, á 205 Wp.

Montage "Aufdach", mittels Edelstahlbefestigung und Aluschiene montiert.

Der PV-Generator speist seine Leistung über einen Fronius Wechselrichter in das örtliche Netz der

Energie AG ein.

 

 

 

 

 

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Anlässlich des heutigen Starts der Investförderung für PV-Anlagen des Klima- und Energiefonds wurden die detaillierten Förderrichtlinien veröffentlicht. Ab sofort fördert der Klima- und Energiefonds folgende PV-Anlagen:

 

·        PV-Kleinanlagen bis 5 kWp | Gemeinschaftsanlagen bis 50 kWp

·        PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft von 50 kWp bis 50 kWp (fortlaufend 18/19)

 

 

PHOTOVOLTAIK KLEINANLAGEN / GEMEINSCHAFTSANLAGEN

 

Förderpauschale für Klein- bzw. Einzelanlagen

Die ersten 5 kWp einer PV-Anlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert. Gefördert wird mit:

 

·        250 Euro/kWp für Freistehende- bzw. Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennb. Investkosten)

·        350 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennb. Investkosten)

 

Förderpauschale für Gemeinschaftsanlagen

Gemeinschaftsanlagen werden bis zu einer max. Anlagengröße von 50 kW gefördert. Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten müssen die Gemeinschaftsanlage betreiben. Jeder Beteiligte muss einen separaten Förderantrag stellen mit max. 5 kWp/Antrag; Gefördert wird mit:

 

·        200 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)

·        300 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)

 

 

Ihr Weg zur Förderung

1.      Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt.

2.      Registrierung (1. Schritt): Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.

3.      Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen nach der Registrierung abgerechnet, erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.

4.      Antragstellung (online, 2. Schritt)

 

 

Wichtiges zur Antragstellung

·        Registrierung ab 1. März 2019 möglich, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, jedoch längstens bis 30. November 2019

·        Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung

·        Auf Grund der Umsetzungsfrist von 12 Wochen ist es wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist vorliegen.

·        Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Antrag; max. 50 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen.

·        Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden (außer die zweite Förderstelle negiert eine Anschlussförderung)

·        Nur 5 kWp einer Anlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert.

·        Anträge, bei denen die PV-Module vor dem 1. März geliefert wurden, können nicht gefördert werden.

·        Weitere Details zur Förderung finden Sie im Förderleitfaden 2019

 

Hier finden Sie den ausführlichen Förderleitfaden 2019.

 

Weitere Informationen zur Förderung (Formulare, FAQ’s, Vertragsbestimmungen) finden Sie hier.

 

Übersicht des aktuell noch verfügbaren Förderbudgets finden Sie hier.

 

 

PHOTOVOLTAIKANLAGEN IN DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT (fortlaufend 18/19)

 

Investförderung für Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Anlagengröße von 50 kW.

 

Förderbudget: 3,7 Mio. Euro.

 

Förderpauschale

 

• 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (max. jedoch 40 % der anerkennbaren Investkosten)

• 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen (max. jedoch 40 % der anerkennbaren Investkosten)

 

Ihr Weg zur Förderung

 

Vorbereitung der Dokumente

Antragstellung für die Förderung (noch vor rechtsverbindlicher Bestellung/Lieferung/Baubeginn/Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht)

Beurteilung & Genehmigung durch Klima- und Energiefonds/KPC

Errichtung der Anlage (6 Monate nach Genehmigung)

Übermittlung der Endabrechnung & Auszahlung der Förderung

 

Punkteverteilung für das Projekt

Die Förderwürdigkeit der Projekte entscheidet sich anhand der erreichten Punkteanzahl des Projektes: Um eine Förderung zu erhalten ist bei den Auswahlkriterien eine Mindestpunktezahl von 5 zu erreichen.

 

Förderhomepage: www.pv-lw.klimafonds.gv.at

Leitfaden PV-Förderung Land- und Forstwirtschaft 2018/2019

Frequently Asked Questions

 

 

 

Investitionszuschuss für PV-ANLAGEN und STROMSPEICHER (OeMAG)

 

Das Förderprogramm der OeMAG startet am 11. März 2019 um 17:00:

In dieser Förderschiene werden PV-Anlagen bis 500 kWp mittels Investitionszuschuss gefördert, ebenso Stromspeicher.

 

Bei der PHOTOVOLTAIK-ANLAGE entscheidet sich das Ausmaß der Förderung anhand folgender Punkte, wobei jene Fördergrenze zum Tragen kommt, die zur geringsten Förderhöhe führt:

 

1.)    250 Euro/kWp für Anlagen bis zu einer Größe von 100 kWp.
200 Euro/kWp für Anlagen die größer als 100 kWp (bis 500 kWp) sind oder

2.)    30 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten bzw. 45-65 Prozent der förderfähigen Kosten abhängig von Unternehmensgröße

 

Beim STROMSPEICHER entscheidet sich das Ausmaß der Förderung anhand drei Punkte, wobei jene Fördergrenze zum Tragen kommt, die zur geringsten Förderhöhe führt:

 

1.)    500 Euro/kWh Speicherkapazität oder

2.)    45-65 Prozent der förderfähigen Kosten abhängig von Unternehmensgröße

 

Hier finden Sie den ausführlichen Förderleitfaden 2019.

 

Weitere Informationen zur Förderung (Formulare, FAQ’s, Vertragsbestimmungen) finden Sie hier.

 

 

AKTUELLE FÖRDERSITUATION in Österreich

 

 

Diese Übersicht sowie die Informationen zu den einzelnen Bundesländern haben wir auf unserer Webseite zusammengestellt, unter www.pvaustria.at/forderungen

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

das PVA-Team

 

 

 

 

 

   

 

 

 

SonnenNewsletter

14-tägige Sonnen-News des Bundesverbands Photovoltaic Austria | Rückfragen gerne unter Tel. +43 (0)1 522 35 81
PHOTOVOLTAIC AUSTRIA | Die Interessensvertretung für Photovoltaik und Sonnenstromspeicherung in Österreich

Neustiftgasse 115A/19 | 1070 Wien | ZVR 104089529 | ATU 61842199 | Tel. +43 (0)1 522 35 81 | Fax -32 |
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Anlässlich des heutigen Starts der Investförderung für PV-Anlagen des Klima- und Energiefonds wurden die detaillierten Förderrichtlinien veröffentlicht. Ab sofort fördert der Klima- und Energiefonds folgende PV-Anlagen:

 

·        PV-Kleinanlagen bis 5 kWp | Gemeinschaftsanlagen bis 50 kWp

·        PV-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft von 50 kWp bis 50 kWp (fortlaufend 18/19)

 

 

PHOTOVOLTAIK KLEINANLAGEN / GEMEINSCHAFTSANLAGEN

 

Förderpauschale für Klein- bzw. Einzelanlagen

Die ersten 5 kWp einer PV-Anlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert. Gefördert wird mit:

 

·        250 Euro/kWp für Freistehende- bzw. Aufdachanlagen (max. jedoch 35 % der anerkennb. Investkosten)

·        350 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35 % der anerkennb. Investkosten)

 

Förderpauschale für Gemeinschaftsanlagen

Gemeinschaftsanlagen werden bis zu einer max. Anlagengröße von 50 kW gefördert. Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten müssen die Gemeinschaftsanlage betreiben. Jeder Beteiligte muss einen separaten Förderantrag stellen mit max. 5 kWp/Antrag; Gefördert wird mit:

 

·        200 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)

·        300 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen pro Antrag (max. jedoch 35 % der anerkennbaren Investkosten)

 

 

Ihr Weg zur Förderung

1.      Planen Sie Ihre Anlage in Ruhe mit einem professionellen Fachbetrieb und holen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber einen Zählpunkt.

2.      Registrierung (1. Schritt): Mit der Registrierung erhalten Sie die Bestätigung, dass das Fördergeld für Ihre Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.

3.      Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen nach der Registrierung abgerechnet, erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.

4.      Antragstellung (online, 2. Schritt)

 

 

Wichtiges zur Antragstellung

·        Registrierung ab 1. März 2019 möglich, solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, jedoch längstens bis 30. November 2019

·        Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung

·        Auf Grund der Umsetzungsfrist von 12 Wochen ist es wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist vorliegen.

·        Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Antrag; max. 50 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen.

·        Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden (außer die zweite Förderstelle negiert eine Anschlussförderung)

·        Nur 5 kWp einer Anlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert.

·        Anträge, bei denen die PV-Module vor dem 1. März geliefert wurden, können nicht gefördert werden.

·        Weitere Details zur Förderung finden Sie im Förderleitfaden 2019

 

Hier finden Sie den ausführlichen Förderleitfaden 2019.

 

Weitere Informationen zur Förderung (Formulare, FAQ’s, Vertragsbestimmungen) finden Sie hier.

 

Übersicht des aktuell noch verfügbaren Förderbudgets finden Sie hier.

 

 

PHOTOVOLTAIKANLAGEN IN DER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT (fortlaufend 18/19)

 

Investförderung für Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Anlagengröße von 50 kW.

 

Förderbudget: 3,7 Mio. Euro.

 

Förderpauschale

 

• 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (max. jedoch 40 % der anerkennbaren Investkosten)

• 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen (max. jedoch 40 % der anerkennbaren Investkosten)

 

Ihr Weg zur Förderung

 

Vorbereitung der Dokumente

Antragstellung für die Förderung (noch vor rechtsverbindlicher Bestellung/Lieferung/Baubeginn/Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht)

Beurteilung & Genehmigung durch Klima- und Energiefonds/KPC

Errichtung der Anlage (6 Monate nach Genehmigung)

Übermittlung der Endabrechnung & Auszahlung der Förderung

 

Punkteverteilung für das Projekt

Die Förderwürdigkeit der Projekte entscheidet sich anhand der erreichten Punkteanzahl des Projektes: Um eine Förderung zu erhalten ist bei den Auswahlkriterien eine Mindestpunktezahl von 5 zu erreichen.

 

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Das Förderprogramm der OeMAG startet am 11. März 2019 um 17:00:

In dieser Förderschiene werden PV-Anlagen bis 500 kWp mittels Investitionszuschuss gefördert, ebenso Stromspeicher.

 

Bei der PHOTOVOLTAIK-ANLAGE entscheidet sich das Ausmaß der Förderung anhand folgender Punkte, wobei jene Fördergrenze zum Tragen kommt, die zur geringsten Förderhöhe führt:

 

1.)    250 Euro/kWp für Anlagen bis zu einer Größe von 100 kWp.
200 Euro/kWp für Anlagen die größer als 100 kWp (bis 500 kWp) sind oder

2.)    30 Prozent der förderfähigen Anschaffungskosten bzw. 45-65 Prozent der förderfähigen Kosten abhängig von Unternehmensgröße

 

Beim STROMSPEICHER entscheidet sich das Ausmaß der Förderung anhand drei Punkte, wobei jene Fördergrenze zum Tragen kommt, die zur geringsten Förderhöhe führt:

 

1.)    500 Euro/kWh Speicherkapazität oder

2.)    45-65 Prozent der förderfähigen Kosten abhängig von Unternehmensgröße

 

Hier finden Sie den ausführlichen Förderleitfaden 2019.

 

Weitere Informationen zur Förderung (Formulare, FAQ’s, Vertragsbestimmungen) finden Sie hier.

 

 

AKTUELLE FÖRDERSITUATION in Österreich

 

 

Diese Übersicht sowie die Informationen zu den einzelnen Bundesländern haben wir auf unserer Webseite zusammengestellt, unter www.pvaustria.at/forderungen

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

das PVA-Team

 

 

 

 

 

   

 

 

 

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