2026
Als Nachfolgemodell für den Reparaturbonus startet die
Geräte-Retter-Prämie
• Die Förderungshöhe beträgt pro Bon nach wie vor 50 % der förderungsfähigen
Bruttokosten; maximal jedoch 130 Euro für Reparaturen, Service oder Wartung
beziehungsweise maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge.
• Förderungsfähig sind Elektrogeräte und Elektronikgeräte der Kategorien Haushalt,
Gesundheit, Computerbedarf und Bürobedarf, Unterhaltungselektronik, Babyartikel
und Kinderartikel.
Die vollständige Geräteliste finden Sie unter www.geräte-retter-prämie.at/geräteliste
