2026
Als Nachfolgemodell für den Reparaturbonus startet die   

Geräte-Retter-Prämie

 

 

• Die Förderungshöhe beträgt pro Bon nach wie vor 50 % der förderungsfähigen 
   Bruttokosten; maximal jedoch 130 Euro für Reparaturen, Service oder Wartung
   beziehungsweise maximal 30 Euro für Kostenvoranschläge.

 

• Förderungsfähig sind Elektrogeräte und Elektronikgeräte der Kategorien Haushalt,
   Gesundheit, Computerbedarf und Bürobedarf, Unterhaltungselektronik, Babyartikel
   und Kinderartikel.

 

   Die vollständige Geräteliste finden Sie unter www.geräte-retter-prämie.at/geräteliste