REPARATURBONUS 2022 - 2023

 

 

Schon bald geht’s los! Die Beantragung eines Reparaturbons ist für Privatpersonen in Kürze möglich. Weitere Infos folgen.

 

Die Bundesförderaktion des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten - der Reparaturbonus - ist ein wichtiger Schritt heraus aus der Wegwerfgesellschaft, hinein in einen nachhaltigeren Umgang mit wertvollen Ressourcen. Darüber hinaus stärkt er die regionale Wirtschaft und schafft zusätzliche Arbeitsplätze. 

Dafür stehen aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbauinstruments "Next Generation EU" für die erste Tranche bis Ende 2023 Mittel in Höhe von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt belaufen sich die zur Verfügung gestellten Förderungsmittel bis 2026 auf 130 Millionen Euro.

 

Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich haben bald die Möglichkeit, den Bonus für Kostenvoranschläge und/oder für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten auf dieser Webseite zu beantragen und bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb einzulösen.

 

Bons gibt es so lange, wie Förderungsmittel vorhanden sind. Für die erste Tranche längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023.

 

 

 

 

Gefördert wird die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten, die typischerweise im Haushalt verwendet werden:
 

 

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Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die unter den Reparaturbonus fallen, finden Sie in der Geräteliste.
 

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Eine Liste der nicht förderungsfähigen Geräte finden Sie hier.
 

 

Beispiele für nichtförderungsfähige Geräte: Gasherd, Benzinrasenmäher, Notstromaggregat, Photovoltaikanlage, Windturbine. Ausgeschlossen sind zudem Reparaturdienstleistungen, für die ein Anspruch auf Ersatz von Dritten besteht (z. B. bei Versicherungen). Gleiches gilt für Reparaturen, die im Rahmen von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen durchgeführt werden.



Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich können 50 Prozent der Reparaturkosten (bis maximal € 200,- je Reparatur) oder € 30,- für Kostenvoranschläge in Anspruch nehmen. Erforderlich ist lediglich der Download eines Bons - im Förderzeitraum können beliebig viele Bons eingelöst werden. Der Auftakt für KonsumentInnen wird Ende April erfolgen, die Aktion wird von intensiver Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden.

 

 

 

 

 

Förderaktion "Reparaturbonus II" 2021

 

Das Land Oberösterreich hat von September 2018 bis Dezember 2019 für das Reparieren von Elektro-Haushaltgeräten mit der Förderaktion „Reparaturbonus“ einen wichtigen Impuls gesetzt. Weit mehr als 10.000 Anträge wurden gestellt. Reparieren – und damit Umwelt und Geldtascherl schonen – hat also für die Bevölkerung in Oberösterreich bereits einen hohen Stellenwert.

 

Mit Jänner 2021 startet das Land Oberösterreich eine weitere Förderaktion „Reparaturbonus II“ für ausgewählte Elektro-Haushaltsgeräte (Elektro-Kochherd bzw. -Backofen, Fernsehgerät, Geschirrspüler, Kühl- und Gefriergerät, Smartphone, Waschmaschine). Alle Informationen und das Online-Antragsformular sind finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ.

 

Tipp: Auch Rechnungen über Reparaturdienstleistungen vom Dezember 2020 können ab Jänner 2021 eingereicht werden.

 

Info: www.land-oberoesterreich.gv.at

 

 

 

 

 

"gültig für das Jahr 2019"

 
Reparaturbonus für

Haushalts-Elektrogeräte

 

Antragstellung bis 31.12.2019!

 

   

Reparieren statt wegwerfen: Neue Förderung für Reparaturdienstleistungen bei Elektrogeräten

 

 

 

·      Der Reparaturbonus von 50% (max. 100 Euro) kann von allen Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in OÖ beantragt werden.

  

·      Gefördert werden Reparaturen von haushaltsüblichen Elektrogroß- und Elektrokleingeräten

 

  

Info: www.land-oberoesterreich.gv.at

   Logo des Landes Oberöstereich

 

Wer wird gefördert?

 

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich

  

 

Was wird gefördert?

 

Die Reparatur von haushaltsüblichen

 

* Elektrogeräten / * Elektrokleingeräten

 

  

Wie wird gefördert?

 

Das Ausmaß der Förderung beträgt je Haushalt und Kalenderjahr 50% der förderungsfähigen Brutto-Reparaturkosten, maximal 100 Euro.

 

Gefördert werden ausschließlich Arbeitszeit und Materialkosten für die Reparaturen.

 

  

Erforderliche Unterlagen

 

* Antragsformular

 

* Rechnung und Zahlungsnachweis in Kopie

 

  

Antragstellung

 

Die Förderung ist NACH Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch 4 Wochen nach Ausstellung der maßgeblichen Rechnung, ONLINE mittels elektronischem Antragsformular inkl. detailliert aufgeschlüsselter Rechnung und Zahlungsnachweis beim Amt der OÖ. Landesregierung zu beantragen.

 

In Ausnahmefälle kann die Antragstellung auch mittels E-Mail (foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at) oder am Postweg erfolgen.

 

 Die dafür erforderlichen Formulare befinden sich auf der Homepage des Landes OÖ (www.land-oberoesterreich.gv.at). Sämtliche notwendige Unterlagen sind IN KOPIE mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.

 

  

Auszahlung

 

Nach Feststellen der Förderfähigkeit ergeht die politische Förderzusage und der errechnete Förderungsbetrag wird auf Ihre angegebene Kontoverbindung überwiesen.

 

 

Laufzeit

 

Das Sonderförderprogramm „Reparaturbonus“ –Reparaturdienstleistungen bei Elektrogeräten für Privatpersonen startet mit 03. September 2018 und endet nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel, spätestens jedoch am 31. Dezember 2019.